Schluss mit Aus- und Standby-Verlusten

Die Übergangsfrist für den Verkauf von Elektrogeräten aus dem Jahr 2009 mit zu hohem Standby- und Off-Verbrauch läuft Ende 2010 aus.

Artikel erschienen in Swiss IT Reseller 2010/06

     

«Elektronische Geräte in den Lagern bald nur noch Schrott?» Diese Schlagzeile löste im Herbst 2009 bei Händlern der ICT- und CE-Branche Unruhe aus. Denn am 24. Juni hatte der Bundesrat strengere Verbrauchsvorschriften für netzbetriebene Elektrogeräte und Netzteile beschlossen. Sie entsprechen weitgehend den Regelungen der Europäischen Union. Die Vorschriften werden in der revidierten Energieverordnung (EnV) festgehalten, die Anfang 2010 in Kraft getreten ist.
Viele Händler waren darauf allerdings nicht vorbereitet. Sie hatten noch grössere Lagerbestände von Geräten, die die neuen Kriterien nicht erfüllten. Diese Bestände hätten sie bis Ende 2009 kaum verkaufen können. Deshalb suchte der SWICO zusammen mit der Elektronik-Industrie das Gespräch mit dem Bundesamt für Energie (BFE). Gemeinsam wurde ein Kompromiss ausgehandelt: Geräte, die bis Ende 2009 importiert wurden, jedoch den neuen Vorschriften für Aus und Standby (EnV, Anhang 2.8) und für Netzgeräte (EnV, Anhang 2.11) nicht entsprechen, dürfen noch bis Ende 2010 verkauft werden. Eine drohende Vernichtung von Neugeräten wäre eine unzumutbare finanzielle Belastung für die Firmen und ein ökologischer Unsinn für die Umwelt gewesen. Dies konnte mit der Übergangsfrist abgewendet werden.

Händler in der Verantwortung, Hersteller in der Pflicht

Am 31. Dezember 2010 ist aber endgültig Schluss mit dem Verkauf von nichtkonformen Geräten. Die Händler tun sich selber einen Gefallen, wenn sie möglichst alle «Stromfresser» bis dann unter die Leute bringen. Denn ein Rück­gaberecht an die Importeure oder Hersteller gibt es nicht, und wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, riskiert hohe Bussen. Dann bleibt wirklich nur noch die Verschrottung. Einzig Anbieter von Highend-Geräten, zum Beispiel von hochqualitativen HiFi-Produkten, können bis Ende September 2010 beim BFE eine Ausnahmebewilligung für den unbefristeten Weiterverkauf beantragen. Hersteller und Importeure sind schon heute verpflichtet nur Geräte zu importieren oder herzustellen, die den neuen Anforderungen entsprechen.
Ziel des BFE ist es, die Effizienz von Elektrogeräten weiter zu steigern. In der EU sind bereits weitere entsprechende Vorschriften in Kraft oder in Arbeit. Die Schweiz wird bei der nächsten Revision der Energieverordnung mit grosser Wahrscheinlichkeit diese Vorschriften übernehmen. SWICO wird weiterhin frühzeitig über neue gesetzliche Anforderungen und allfällige Übergangsfristen informieren.
Eine Tabelle mit den detaillierten Vorschriften finden Interessierte auf www.swico.ch unter Aktuell/News.


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