Apple und Google partnern gegen unerwünschtes Tracking
Quelle: Apple

Apple und Google partnern gegen unerwünschtes Tracking

Im Kampf gegen unerwünschtes Personen-Tracking durch Airtags & Co. arbeiten Apple und Google nun zusammen. Die beiden Unternehmen haben bei der IETF einen Internet Draft zur Warnung von iOS- und Android-Nutzern vor unerwünschter Verfolgung mithilfe von Bluetooth-Tags eingereicht.
3. Mai 2023

     

Es ist kaum zu glauben: Die als Erzrivalen geltenden Tech-Riesen Apple und Google haben sich zusammengetan, um einen Standard zur Verhinderung unerwünschten Standort-Trackings zu schaffen. Es geht dabei um Tracking-Tags wie Apples Airtags oder die Tags von Tile, mit denen Gegenstände markiert und so bei Verlust oder Vergessen einfach wiedergefunden werden können. Solche Tags können jedoch auch missbraucht werden, um Personen unwissentlich und gegen ihren Willen zu verfolgen.


Apple und Google haben deshalb am 2. Mai 2023 gemeinsam einen Vorschlag für einen Industriestandard entworfen, mit dem sich der Missbrauch von Bluetooth-basierten Tracking-Geräten bekämpfen lassen soll, wie es in der Mitteilung heisst: "Die erste Spezifikation ihrer Art wird es Bluetooth-Standortverfolgungsgeräten ermöglichen, mit der Erkennung unbefugter Verfolgung und Warnungen auf iOS- und Android-Plattformen kompatibel zu sein."
Samsung, Tile, Chipolo, Eufy Security und Pebblebee, die eigene Tracking Devices anbieten, haben demnach bereits Unterstützung für den Standardentwurf zugesagt. Dieser enthält Best Practices und Anleitungen für Hersteller, die ihre Produkte mit entsprechender Funktionalität ausstatten wollen. Apple und Google haben die Spezifikation als Internet Draft bei der Internet Engineering Task Force (IETF) eingereicht und regen interessierte Kreise an, in den kommenden drei Monaten Feedback zu liefern. Danach wollen sich die beiden Unternehmen zusammentun und bis Ende 2023 eine konkrete Implementierung der Spezifikation entwickeln, die in künftigen iOS- und Android-Versionen integriert werden soll. (ubi)


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